Corona-Verordnung
Liebe Gäste,
Wir sind verpflichtet, die aktuellen Vorschriften des Landes Rheinland-Pfalz für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe einzuhalten.
Die aktuell gültige Fassung finden Sie unter folgendem Link:
https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Aktuell dürfen wir im Restaurant nur Essen zum Mitnehmen anbieten.
Hotel-Übernachtungen
Gemäß den Bestimmungen der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist eine Beherbergung von Gästen nur dann gestattet, wenn es sich um eine zwingend notwendige Übernachtung handelt.
- Gäste dürfen beherbergt werden, wenn es sich um eine zwingend notwendige, beruflich bedingte Übernachtung handelt. (z.B. Montage, Seminare).
- Gäste dürfen beherbergt werden, wenn es sich um eine Übernachtung aus medizinisch notwendigen Gründen handelt. (z.B. Reha, Therapie).
- Gäste dürfen beherbergt werden, wenn es sich um eine Übernachtung aus dringenden familiären Gründen handelt. (z.B. Wahrnehmung des Sorgerechts, Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger).
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Familie Karvouni
Öffnungszeiten
Restaurant Bacchus
Abholzeiten:
Montag bis Samstag
16:00 bis 21:00 Uhr
Sonntag und Feiertag
11:30 bis 20:00 Uhr
Dienstag Ruhetag
Hotel Pälzer Buwe
Hotel Check in / Anreise
13:00 - 20:00 Uhr
Dienstag
17:00 bis 19:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Hotel Pälzer Buwe
Restaurant Bacchus
Rathausplatz 2
67454 Haßloch / Pfalz